Soziotherapie ist eine krankenkassenfinanzierte Leistung. Sie ist im Sozialgesetzbuch § 37a SGB V festgehalten. Sie kann von Fachärzten für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie für Menschen
mit psychischen Erkrankungen verordnet werden. Die Fachärzte müssen über eine Verordnungsermächtigung verfügen. Fachärzte ohne Verordnungsermächtigung können bis zu fünf Probestunden verordnen.
Niedergelassene (Haus-)Ärzte können drei Probestunden verschreiben.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einer schweren Erkrankung aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises oder einer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen. Zusätzlich muss der
Arzt, die Ärztin eine so genannte "Fähigkeitsstörung" feststellen. Dazu gehören unter anderem die Störung des Antriebs, der Ausdauer, der Kontaktfähigkeit, der planerischen Gestaltungsmöglichkeiten,
der Krankheitseinsicht und -bewältigung.
An die Patienten, die Patientinnen werden einige grundsätzliche Anforderungen gestellt: Sie müssen ein Mindestmaß an Krankheitseinsicht besitzen. Dazu belastbar und motivierbar sein. Man muss mit
ihnen kommunizieren und sich darauf verlassen können, dass sie Absprachen einhalten.
Erster Arbeitsschritt in der Soziotherapie ist, einen Betreuungsplan zusammen mit dem erkrankten Menschen und dem Arzt, der Ärztin aufzustellen. Der Betreuungsplan umfasst Therapieziele,
Maßnahmen und einen Zeitplan. Koordinationsaufgaben, die die Soziotherapie leistet, sind: Die verschiedenen Maßnahmen zu planen, die medizinische Behandlung zu ermöglichen und einzuhalten und
unterschiedliche Hilfsmaßnahmen zu verzahnen.
Soziotherapie ist Arbeit im häuslichen Umfeld. Damit die betreuten Menschen in ihren gewohnten Lebensumfeldern bleiben können, setzt sich der Soziotherapeut, die Soziotherapeutin mit der häuslichen,
sozialen und beruflichen Situation auseinander. Sie entwickeln vor Ort Lösungsansätze für Konflikte und helfen dem Patienten, der Patientin wichtige Alltagskompetenzen zu erlernen. Außerdem werden
sie die erkrankten Menschen motivieren, auch Hilfeangebote von anderen psychosozialen Anbietern wahrzunehmen.
Die Kooperation sowohl mit Ärzten und Ärztinnen, Kliniken, aber auch sozialpsychiatrischen Diensten, Tagesstätten und den Ämtern und vielen mehr gehören zu Ihrem Versorgungsauftrag. Sie werden die
Betroffenen durch den Dschungel von Leistungsangeboten führen, mit ihnen Entsprechendes zusammenstellen und Unterstützung leisten, wenn sie aktiv werden. Oberstes Ziel der Soziotherapie ist es dabei,
die erkrankten Menschen zur Selbstständigkeit anzuleiten. Sie sollen ihr Leben unabhängig von der therapeutischen Unterstützung gestalten können. Die Dokumentation ihrer Wege übernehmen die
Soziotherapeuten.
Soziotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen. Maximal 120 Stunden in drei Jahren können die Krankenkassen für einen erkrankten Menschen bewilligen.
Wie für alle Krankenkassenleistungen besteht auch für die Soziotherapie eine Zuzahlungspflicht durch den Patienten, die Patientin. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Sitzung, mindestens
5,- und höchstens 10,- Euro. Das heißt, bei 30 Sitzungen fallen mindestens 150,- € und höchstens 300,- € Kosten an. Bei Erreichen der individuellen Zuzahlungsgrenze greift diese auch bei der
Soziotherapie.
Daneben können auch private Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.