Ambulante Soziotherapie

Was ist Soziotherapie

Soziotherapie ist eine krankenkassenfinanzierte Leistung. Sie ist im Sozialgesetzbuch § 37a SGB V festgehalten. Sie kann von Fachärzten für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie für Menschen mit psychischen Erkrankungen verordnet werden. Die Fachärzte müssen über eine Verordnungsermächtigung verfügen. Fachärzte ohne Verordnungsermächtigung können bis zu fünf Probestunden verordnen. Niedergelassene (Haus-)Ärzte können drei Probestunden verschreiben.
 

 

Für wen kommt Soziotherapie in Frage

Anspruchsberechtigt sind Personen mit einer schweren Erkrankung aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises oder einer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen. Zusätzlich muss der Arzt, die Ärztin eine so genannte "Fähigkeitsstörung" feststellen. Dazu gehören unter anderem die Störung des Antriebs, der Ausdauer, der Kontaktfähigkeit, der planerischen Gestaltungsmöglichkeiten, der Krankheitseinsicht und -bewältigung.
An die Patienten, die Patientinnen werden einige grundsätzliche Anforderungen gestellt: Sie müssen ein Mindestmaß an Krankheitseinsicht besitzen. Dazu belastbar und motivierbar sein. Man muss mit ihnen kommunizieren und sich darauf verlassen können, dass sie Absprachen einhalten.
 

Was beinhaltet die Soziotherapie

Erster Arbeitsschritt in der Soziotherapie ist, einen Betreuungsplan zusammen mit dem erkrankten Menschen und dem Arzt, der Ärztin aufzustellen. Der Betreuungsplan umfasst Therapieziele, Maßnahmen und einen Zeitplan. Koordinationsaufgaben, die die Soziotherapie leistet, sind: Die verschiedenen Maßnahmen zu planen, die medizinische Behandlung zu ermöglichen und einzuhalten und unterschiedliche Hilfsmaßnahmen zu verzahnen.
Soziotherapie ist Arbeit im häuslichen Umfeld. Damit die betreuten Menschen in ihren gewohnten Lebensumfeldern bleiben können, setzt sich der Soziotherapeut, die Soziotherapeutin mit der häuslichen, sozialen und beruflichen Situation auseinander. Sie entwickeln vor Ort Lösungsansätze für Konflikte und helfen dem Patienten, der Patientin wichtige Alltagskompetenzen zu erlernen. Außerdem werden sie die erkrankten Menschen motivieren, auch Hilfeangebote von anderen psychosozialen Anbietern wahrzunehmen.
Die Kooperation sowohl mit Ärzten und Ärztinnen, Kliniken, aber auch sozialpsychiatrischen Diensten, Tagesstätten und den Ämtern und vielen mehr gehören zu Ihrem Versorgungsauftrag. Sie werden die Betroffenen durch den Dschungel von Leistungsangeboten führen, mit ihnen Entsprechendes zusammenstellen und Unterstützung leisten, wenn sie aktiv werden. Oberstes Ziel der Soziotherapie ist es dabei, die erkrankten Menschen zur Selbstständigkeit anzuleiten. Sie sollen ihr Leben unabhängig von der therapeutischen Unterstützung gestalten können. Die Dokumentation ihrer Wege übernehmen die Soziotherapeuten. 
 

Unser Angebot beinhaltet

  • Gespräche über die Situation, die Krankheit, die Probleme und Ängste des Patienten, der Patientin
  • Herstellen von realistischen Bezügen zur Umwelt bzw. Minderung des Abgleitens in die psychotische Symptomatik
  • Förderung und Erhaltung von sozialen Kontakten
  • Erarbeitung von Tages- und Wochenplänen in den lebenspraktischen Bereichen (im zeitlichen und finanziellen Rahmen)
  • Unterstützung bei der Organisation täglich wiederkehrender Tätigkeiten
  • Begleitung und Hilfen bei der Erledigung von Bank- und Behördenangelegenheiten
  • Anleitung und Unterstützung bei der Verwirklichung der Freizeitgestaltung
  • Motivierung und Begleitung (bzw. Kontrolle) zu regelmäßigen Arztbesuchen und Medikamenteneinnahmen
  • Gespräche mit Angehörigen, Nachbarn, Vermietern, Arbeitgebern, Ärzten, etc.
  • Hilfestellung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Beratung in Konflikt- und Krisensituationen

Was kostet Soziotherapie

Soziotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen. Maximal 120 Stunden in drei Jahren können die Krankenkassen für einen erkrankten Menschen bewilligen. 
Wie für alle Krankenkassenleistungen besteht auch für die Soziotherapie eine Zuzahlungspflicht durch den Patienten, die Patientin. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Sitzung, mindestens 5,- und höchstens 10,- Euro. Das heißt, bei 30 Sitzungen fallen mindestens 150,- € und höchstens 300,- € Kosten an. Bei Erreichen der individuellen Zuzahlungsgrenze greift diese auch bei der Soziotherapie.
Daneben können auch private Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Aktuelles

Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

Der erst Schritt ist gemacht! Wir haben einen jungen Koch eingestellt, der über unser Projekt: Lohnpatenschaften finanziert wird.

Freie Plätze

Aktuell gibt es keine freien Plätze in unseren Wohngemeinschaften.

Ambulant Betreutes Wohnen

Nach Rücksprache ist Betreutes Einzelwohnen in Lohr und im Landkreis Main-Spessart möglich. Bitte nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf.

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Ambulante Soziotherapie

Ambulante Sozioatherapie kann aktuell nicht angeboten werden.

Kontakt

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Telefon 09352 / 5009 - 484

Claudia.Touati@leinreiter.de

 

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