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Das Persönliche Budget ist für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen gedacht. Das Persönliche Budget des Sozialhilfeträgers für Leistungen der Eingliederungshilfe kann unter folgenden
Voraussetzungen eingerichtet werden:
- Das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung ( §53 SGB XII )
- Gewöhnlicher Aufenthaltsort im jeweiligen Stadt- oder Landkreis oder Bezirk
- Anspruch auf mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe ( § 57 SGB XII ) oder der Hilfe zur Pflege ( § 61 SGB XII )
- Die mit dem Persönlichen Budget angestrebte Lebensgestaltung entspricht den Zielen des Persönlichen Budgets.
- Das Persönliche Budget darf nur zur Verwirklichung der mit dem Sozialhilfeträger oder Integrationsamt vereinbarten Ziele verwendet werden. Dies wird regelmäßig von den Kostenträgern überprüft.
Der Leinreiter e.V. ist Leistungsanbieter für Menschen mit einer seelischen Behinderung.
Mit dem Geld können behinderte Männer und Frauen Dienstleistungen ordern aus den Bereichen:
- Wohnen und Haushalt,
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben,
- Aufnahme und Gestaltung von persönlichen/sozialen Beziehungen,
- Unterstützung bei der Organisation täglich wiederkehrender Tätigkeiten,
- Arbeit/arbeitsähnliche Tätigkeiten/ Ausbildung,
- Tagesgestaltung/Freizeit,
- Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung,
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