Konzeption

Konzeption

Die Konzeption gibt Auskunft, wer in das Betreute Wohnen aufgenommen werden kann.
 

1. Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören Männer und Frauen zwischen 18 und 50 Jahren, die sich in ambulanter psychiatrischer Behandlung befinden, einen stationären Aufenthalt wegen ihrer Erkrankung nicht benötigen, aber einer beschützenden Wohngruppe als stabilisierendem Faktor in ihrem Gesundungsprozeß bedürfen.
Aufgenommen werden Personen mit Residualzuständen nach endogenen Psychosen, schweren neurotischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen. Vorrangig aufgenommen werden Personen mit diesen Störungen, aus dem Bereich der Lohrer Selbsthilfe gGmbH, der Tagesstätte Horizont oder dem Heim am Sommerberg.
In der Regel nicht aufgenommen werden Personen mit Suchterkrankungen. Gleichfalls nicht aufgenommen werden Personen mit schweren geistigen Behinderungen (ICD.-Nr. 318 und 319), akuten Psychosen, starker suicidaler Tendenz, organisch bedingten ausgeprägten Verwirrtheitszuständen.

2. Aufnahmebedingungen

  • Hilfsbedürftigkeit im Sinne der oben genannten Zielgruppe.
  • Die Fähigkeit und Bereitschaft in einer Gruppe zu leben, die Hausordnung anzuerkennen und am Betreuungsangebot teilzunehmen.
  • Weitgehende Selbständigkeit in der Eigenversorgung und Erledigung privater Angelegenheiten.
  • Nachgehen einer festen Beschäftigung (Arbeitsplatz, Umschulung, Werkstatt für Behinderte, Studium etc.) bzw. das aktive Bemühen darum.

3. Aufnahmeverfahren

  • Selbständiges aktives Bemühen des Klienten um eine Aufnahme.
  • Bewerbungen werden an den zuständigen Mitarbeiter des Leinreiter e.V. gerichtet.
  • Vorgespräche mit dem zuständigen Mitarbeiter des Leinreiter e.V..
  • Vorgespräche mit den Mitgliedern der Wohngruppe.
  • Abstimmung über die Aufnahme im gemeinsamen Gespräch zwischen Mitgliedern der Wohngemeinschaft und dem Mitarbeiter des Leinreiter e.V.. Kommt es nicht zur Einigung, ist die Aufnahme von der Zustimmung des Vorstands des Leinreiter e.V. oder des hierfür vom Vorstand beauftragten Gremiums abhängig.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt letztlich durch den Vorstand des Leinreiter e.V. oder durch das hierfür vom Vorstand beauftragte Gremium.
  • Bei Einzug eines Bewohners werden grundsätzlich drei Monate Probewohnen vereinbart. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand des Leinreiter e.V. oder das hierfür vom Vorstand beauftragte Gremium.
  • Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages gibt der Hausbewohner gleichzeitig seine Zustimmung zur Hausgemeinschaftsordnung und zur Konzeption.

4. Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Bedingungen des Bewohners. Sie kann somit ohne bestimmte Fristsetzung gewährt werden.
Kommt der Bewohner in die Lage selbständig leben zu können oder erscheint eine andere Betreuungsmöglichkeit für seinen Gesundungsprozeß sinnvoller, ist der Auszug erforderlich. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand des Leinreiter e.V. oder das von ihm hierzu beauftragte Gremium.
Die Entscheidung über die Dauer des Aufenthaltes wird immer abhängig sein von dem Krankheitszustand und der Selbsteinschätzung des Bewohners, von der Einschätzung der übrigen Mitbewohner wie auch von der Einschätzung des Mitarbeiters des Leinreiter e.V..

5. Sozialpädagogische Betreuung

Die Gruppe der Mitbewohner als Lebens- und Wohnform stellt ein wichtiges Lern- und Übungsfeld für den Einzelnen dar. Unter Anwendung verschiedener Methoden wird unter Anleitung des zuständigen Mitarbeiters Verständnis für das Zusammenspiel der inneren Erlebniswelt und der äußeren Lebensereignisse des Bewohners erarbeitet.
Der Einzelne kann dadurch sozial unverträgliche Einstellungen und Verhaltensweisen korrigieren und in der Übungssituation der Gruppe neues angemessenes Verhalten lernen.
Auf dem Hintergrund der jeweiligen Einzel- und Gruppenproblematik werden mit den Betroffenen Entscheidungshilfen für ihre aktuelle Lebenssituation ausgearbeitet.

Diese Hilfen können sein:

  • die Verbesserung der Beziehungen zu anderen,
  • das Aufnehmen und aufrechterhalten von Kontakten,
  • das Durchsetzen von berechtigten Ansprüchen und Forderungen,
  • die Bewältigung von Belastungssituationen.

Das Gruppengespräch findet regelmässig statt. Der Inhalt des Gesprächs orientiert sich an den akuten Gegebenheiten.
Einzelberatungen und Gespräche können im Bedarfsfall zusätzlich vereinbart werden.

6. Rechtsverhältnis des Bewohners zum Vermieter

Der Leinreiter e.V. ist Mieter der Wohnungen. Er vermietet an die einzelnen Bewohner weiter. Diese sind für die Dauer ihres Aufenthalts Untermieter und zahlen die Miete und anteilige Nebenkosten an den Leinreiter e.V..
Für den Lebensunterhalt und anfallende Nebenkosten wie Gas, Strom, Telefon, Heizung müssen die Bewohner selbst aufkommen.
 

Kontakt verein@leinreiter.de
© Leinreiter e.V. 2007