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Was ist Soziotherapie
Soziotherapie ist eine krankenkassenfinanzierte Leistung. Sie ist im Sozialgesetzbuch § 37a SGB V festgehalten. Sie kann von Fachärzten
für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie für Menschen mit psychischen Erkrankungen verordnet werden. Die Fachärzte müssen über eine Verordnungsermächtigung verfügen.
Fachärzte ohne
Verordnungsermächtigung können bis zu fünf Probestunden verordnen. Niedergelassene (Haus-)Ärzte können drei Probestunden verschreiben.
Für wen kommt Soziotherapie in Frage
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einer schweren Erkrankung aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises oder einer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen. Zusätzlich muss der Arzt, die
Ärztin eine so genannte "Fähigkeitsstörung" feststellen. Dazu gehören unter anderem die Störung des Antriebs, der Ausdauer, der Kontaktfähigkeit, der planerischen Gestaltungsmöglichkeiten, der
Krankheitseinsicht und -bewältigung.
An die Patienten, die Patientinnen werden einige grundsätzliche Anforderungen gestellt: Sie müssen ein Mindestmaß an Krankheitseinsicht besitzen. Dazu
belastbar und motivierbar sein. Man muss mit ihnen kommunizieren und sich darauf verlassen können, dass sie Absprachen einhalten.
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